Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informiert mit Datum vom 24.03.25 die Umweltämter der Länder:
Dass das BMUV die EU-Kommission heute über die Einstufung von Vespa velutina als „weit verbreitet“ in Deutschland gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 1143/2014 unterrichtet hat.
Notifizierungen von Früherkennungen sind damit nicht mehr erforderlich.
Das entsprechende Managementmaßnahmenblatt soll nun veröffentlicht werden.